Krankenfahrten; Chemotherapie Fahrten Bestrahlungsfahrten; Dialysefahrten
Wir garantieren Ihnen stehts eine pünktliche und angenehme Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus
Als Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- Fahrten zu ambulanten Operationen oder in Tageskliniken
- Fahrten zur stationären Behandlung
- Fahrten zur Strahlen- oder zur Chemotherapie
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Krankenfahrten für sitzende Beförderung
(ohne medizinische Betreuung)
Für alle nachfolgenden Krankenfahrten gilt:
Eine “Verordnung einer Krankenbeförderung” vom behandelnden Arzt/Ärztin ist immer erforderlich.
Da wir Vertragspartner aller großen, ortsansässigen Krankenkassen sind, können wir direkt mit diesen Krankenkassen abrechnen.
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Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse:
- Hin und Rückfahrt zum stationären Krankenhausaufenthalt
- Fahrt zur vor-stationären Untersuchung bis 5 Tage vor der Aufnahme
- Fahrt zur nach-stationären Untersuchung bis 14 Tage nach der Entlassung
- Fahrt zu ambulanten Operationen und dazugehörige Untersuchungen 5 Tage davor und 14 Tage danach
Krankenfahrten mit Genehmigung der Krankenkasse:
- Fahrten zur Strahlen- oder zur Chemotherapie
- Fahrten zu Dialyse Behandlungen
- Fahrten zu ambulanten Arztbesuchen
- Fahrten zu Reha- und Kuraufenthalte
Die Unterlagen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten müssen vor Antritt der Krankenfahrt bei uns eingereicht werden.